Die Angabe des Vor- und Nachnamens für ungeborene Kinder ist erforderlich, damit das System die Betreuungsanfrage korrekt verarbeiten kann. Ohne diese Angaben kann die Anfrage nicht abgeschickt oder bearbeitet werden.
Was tun, wenn der Name noch nicht feststeht?
Falls Ihr Kind noch nicht geboren wurde und der Name noch nicht feststeht, geben Sie bitte vorläufige Platzhalter ein, z. B.:
- Vorname: Unbekannt
- Nachname: Ihr Familienname
Nach der Geburt und Namensgebung können Sie die Angaben ändern (lassen). Jede Kommune entscheidet dabei individuell, ob Änderungen durch die Eltern im Portal erlaubt sind. Hier finden Sie eine Anleitung.
Wichtig zu wissen: Nicht jede Kommune oder Stadt erlaubt Platzanfragen für ungeborene Kinder. Ob dies in Ihrer Kommune möglich ist, erfahren Sie direkt bei der Verwaltung.