Falls Ihr Kind bereits einen Betreuungsplatz in Ihrer Kommune hat und Sie die Einrichtung wechseln möchten (z. B. aufgrund eines Umzugs innerhalb der Stadt), müssen Sie Ihre neue Betreuungsanfrage als Wechselwunsch kennzeichnen.
Wichtig: Wenn diese Option nicht ausgewählt wird, kann Ihre Anfrage nicht bearbeitet werden, da Kinder mit einem bestehenden Betreuungsplatz in der Regel keine aktive Anfrage für denselben Zeitraum stellen dürfen.
Falls Ihr Kind jedoch noch keinen Betreuungsplatz hat oder bis zum gewünschten Betreuungsbeginn keine Betreuung erhalten wird, handelt es sich nicht um einen Wechselwunsch. In diesem Fall können Sie eine normale Betreuungsanfrage stellen.
Beispiel:
Mia Muster hat einen Vertrag im Kindergarten Kunterbunt vom 01.01.-31.12. Zum 01.08. soll Mia die Kita wechseln = Damit die Anfrage bearbeitet werden kann, muss ein Wechselwunsch angegeben werden.
Mika Muster hat einen Vertrag in der Krippe Kunterbunt vom 01.01.-31.07. Zum 01.08. soll Mika in einen Kindergarten wechseln = Da sich der Vertrag und die neue Anfrage nicht überschneiden, muss KEIN Wechselwunsch angegeben werden.