Ja – wenn es für das angemeldete Kind weitere sorgeberechtigte Personen gibt, müssen diese in der Betreuungsanfrage angegeben werden.
Das ist wichtig, weil alle sorgeberechtigten Personen später auch im Betreuungsvertrag aufgeführt und eingebunden sein müssen.
Darüber hinaus können die Angaben zum zweiten Vertragspartner auch für die Platzvergabe eine Rolle spielen. In vielen Kommunen wird zum Beispiel berücksichtigt, ob beide Elternteile erwerbstätig sind. In solchen Fällen können vollständige Angaben Ihre Chancen auf einen Betreuungsplatz verbessern.
Nur wenn Sie das alleinige Sorgerecht haben, entfällt die Angabe zum zweiten Vertragspartner. Sie sollten entsprechende Nachweise bereithalten. Die Einrichtung oder die Verwaltung kann diese Unterlagen gegebenenfalls anfordern.