Warum kann ich nur eine begrenzte Anzahl von Anfragen versenden?

Die maximale Anzahl an Betreuungsanfragen, die Sie gleichzeitig stellen können, wird von Ihrer Kommune festgelegt. Diese Grenze kann je nach Stadt oder Gemeinde unterschiedlich sein.

Diese Regelung hat einen wichtigen Grund: Sie soll den Vergabeprozess fair und übersichtlich halten. Wenn jede Familie nur eine begrenzte Zahl von Anfragen stellen kann, hat jede Einrichtung die Chance, die Anfragen realistisch zu prüfen – und jede Familie hat die gleiche Chance, einen Platz zu bekommen.

Außerdem soll die Begrenzung verhindern, dass wahllos viele Anfragen gestreut werden, ohne dass die Einrichtung tatsächlich zu den Bedürfnissen der Familie passt. Denn letztlich geht es um Ihr eigenes Kind – um einen Ort, an dem es sich wohlfühlen soll. Deshalb ist es wichtig, dass Sie sich vor dem Absenden der Anfrage gut überlegen, welche Betreuungseinrichtungen wirklich infrage kommen (Konzept, Entfernung, Größe, etc.)

Wenn Sie bereits die maximale Anzahl an aktiven Anfragen gestellt haben, können Sie für dasselbe Kind erst dann wieder eine neue Anfrage senden, wenn:

  • Sie eine Absage erhalten oder

  • Sie selbst eine Anfrage zurückziehen.

 

In diesem Fall wird wieder ein Platz „frei“ und Sie können eine neue Anfrage stellen.

Noch Fragen offen?

Sie haben eine spezielle Frage zu Ihrem Fall oder technische Schwierigkeiten? Erhalten Sie persönlichen Kontakt.